§ 1 Geltungsbereich
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments, zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.
- Geschäftsbedingungen des Gastes, die den Geschäftsbedingungen des Anbieters entgegenstehen oder diese ergänzen, gelangen nur dann zur Geltung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbarte wurde.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluss
- Der Mietaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch den Anbieter zustande. Annahmeerklärung und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 Reservierung, Anzahlung, Zimmerbereitstellung und Rückgabe
- Der Gast ist nach erfolgter Reservierung gem. § 4 Ziff. 1 verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Buchungsbetrages zu zahlen oder seine gültigen Kreditkartendaten zu übermitteln. Der Gast erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Die Gästezimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer späteren Anreise nach 19.00 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Anbieter hierüber rechtzeitig zu informieren.
- Hat der Gast das Zimmer am Abreisetag nicht bis 11.00 Uhr geräumt zurückgegeben, so ist der Anbieter im Falle der Rückgabe bis 16.00 Uhr berechtigt, dem Gast den hälftigen Zimmerpreis und bei einer Rückgabe nach 18.00 Uhr den vollen Zimmerpreis zu berechnen, es sei denn, der Gast weist nach, dass dem Anbieter hieraus kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Preise, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug
- Die Anzahlung in Höhe von 50% des Buchungsbetrages wird am Tag der Reservierung fällig und ist innerhalb von 24 Stunden über das Online-Payment des Anbieters per Kreditkarte (VISA/Mastercard) oder Online Debit (Überweisung) zu leisten.
- Der gesamte Übernachtungspreis wird abzüglich geleisteter Anzahlung am Anreisetag fällig. Zahlungsmöglichkeiten: bar, EC, VISA und Mastercard. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können vom Anbieter geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Anbieters oder der Aufenthaltsdauer wünscht und der Anbieter dem zustimmt. - Bei Zahlungsverzug ist der Gast verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, sofern es sich bei dem Gast um einen Verbraucher handelt. Ist bei dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Anbieter kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
- Gegenansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenem oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Dies gilt auch für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
§ 5 Rücktritt/Stornierung
- Gerät der Gast mit seiner Anzahlungspflicht in Verzug oder übermittelt er statt der Anzahlung ungültige Kreditkartenangaben, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Anbieters, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Ausübung des Rücktritts nicht ausgeschlossen, § 325 BGB.
- Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter abgeschlossenen Vertrag ist bis zu 8 Tage vor Anreise durch den Gast möglich. Bei Stornierungen innerhalb der 14 Tage vor Anreise wird die volle erste Nacht berechnet. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Anreise werden 80 Prozent des Gesamtbetrages fällig. Im Falle bereits geleisteter Anzahlungen ist der Gast verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zu zahlen, die mit der Anzahlung verrechnet wird. Bei Nichtanreise ohne Stornierung (NoShow) wird der Gesamtbetrag ohne Abzug fällig.
- Bei Gruppenreservierungen (ab 4 Personen) gilt: Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis zu 20 Tage vor Anreise möglich. Bei Stornierungen innerhalb der 20 Tage vor Anreise wird die volle erste Nacht berechnet. Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Anreise werden 80 Prozent des Gesamtbetrages fällig (NoShow). Bei Nichtanreise ohne Stornierung wird der Gesamtbetrag ohne Abzug fällig.
- Wenn Sie eine NICHT STORNIERBARE Rate wählen, erhalten Sie einen Sofortrabatt auf die Buchungssumme. Die Vorauszahlung der vollen Buchungssumme kann am Tag der Buchung erfolgen und ist gültig nach erfolgreicher Bestätigung durch uns. Es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Stornierungen egal welcher Begründungen sind ausgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Der Anbieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Verpflichtungen aus dem Vertrage. Der Anbieter haftet gegenüber dem Gast nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexualen Selbstbestimmung, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinals- bzw. Kernpflichten) haftet der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine etwaige Haftung des Anbieters aus übernommener Garantie oder den gesetzlichen Regelungen über die Gastwirthaftung bleiben hiervon unberührt.
- Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Die Schadensersatzpflicht des Anbieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
§ 7 Datenschutz und -austausch
- Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Gastdaten offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden).
§ 8 Schlussbestimmungen
- Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und Gästen ergeben, die Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand das Gericht in Köln vereinbart, in dessen Bezirk der Anbieter seinen Geschäftssitz hat. Ferner wird für den Fall, dass der Gast Kaufmann ist, vereinbart, dass Leistungs- und Erfüllungsort der Geschäftssitz des Anbieters ist.
- Hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht in Köln vereinbart, in dessen Bezirk der Anbieter seinen Geschäftssitz hat.
- Für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht in Köln vereinbart, in dessen Bezirk der Anbieter bei Vertragsschluss seinen Geschäftssitz hat.
- Wir beteiligen uns nicht an Schlichtungen gemäß dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.